Da das einige der häufigsten Fragen an mich ist, hier der Link zu den soeben ausgehandelten (und unveränderten) Mindestlöhnen 2013 im Schweizer Buchhandel.
Mindestlöhne bedeuten nicht, dass alle Buchhandlungen sich daran halten müssen. Nur für Buchhandlungen, die den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterzeichnet haben, bzw. Mitglied im Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband sind, sind die Ansätze verbindlich. Für alle anderen bilden sie eine Richtlinie. Und diese muss einigermassen eingehalten werden, wenn Buchhandlungen qualifiziertes Personal finden wollen. Deswegen bin ich der Meinung, dass wir nicht mehr Buchhändlerinnen und Buchhändler ausbilden sollten, als die Branche braucht, auch wenn das unseren Interessen als Berufsfachschule auf den ersten Blick zuwieder läuft. Da Buchhändlerin für viele Überqualifizierte immer noch ein anziehender Beruf ist, haben wir auch immer einen Anteil junger Leute bei uns, die sich nach der Lehre wieder ins Studium verabschieden und höchstens eine Weile Teilzeit arbeiten. Das führt dazu, dass Angebot und Nachfrage an Berufsleuten relativ gut aufgehen, die Azubis nach Lehrabschluss Stellen finden und die Mindestlöhne vergleichsweise selten unterwandert werden.
Auch wenn es unerfreulich ist, dass der Mindestlohn stagniert, hält sich der Arbeitsmarkt Buchhandel in dem Vierteljahrhundert, in dem ich ihn kenne, in einem würdigen Rahmen.