In der Branchenzeitschrift „Schweizer Buchhandel“, deren Herausgeberin ich nun neu von Amtes wegen bin, schreibe ich jeweils das Editorial, was mich regelmässig vor Zerreissproben stellt. Dieses hier passt immerhin zum Tag.
Der SBVV wurde 1849 gegründet. Damals schrieb sich Bettina von Arnim beim preussischen König für Kommunisten, Freiheitskämpfer und den zum Tod verurteilten Dichter Gottfried Kinkel um Kopf und Kragen.
Clara Schumann gebar das vierte ihrer acht Kinder und bereitete den Umzug per Fuhrwerk von Dresden nach Düsseldorf vor. Ihre Hochbegabung als Pianistin liess sie beiseite, und ihren Drang zu komponieren setzte sie zugunsten der Interpretation, Dokumentation und Promotion der Werke ihres Gatten Robert Schumann ein, als deren Herausgeberin sie Zeit ihres Lebens fungierte.
In Amerika veröffentlichte ein todesmutiger Redaktor den Mehrteiler einer Frau über das Schicksal afroamerikanischer Sklaven. Die Geschichte von Harriet Beecher Stowe erschien wenig später als Buch und wurde unter dem Titel «Uncle Tom’s Cabin» zu einem Jahrhunderterfolg.
Derweil machte sich Julie von May von Rued hierzulande auf, einen nationalen Verband zu gründen. Die «Association pour la défense des droits de la femme» stand rechtzeitig zur Verfassungsrevision 1872 für Vorstösse bereit. Dank dieser Vorarbeit gelang es Julie von May von Rued, eine Artikelserie in der Berner Presse unterzubringen, in der sie die privatrechtliche und soziale Gleichstellung der Geschlechter forderte. Hundert Jahre später durften in der Schweiz alle Volljährigen abstimmen. Fast überall.
Eine neue, mit grossen Erwartungen verbundene Aufgabe anzugehen, ist herausfordernd, ebenso, in einer Position die erste Frau zu sein. Doch geschlechtliche und andere unnötige Codierungen sind überwindbar, und Vorbilder finden sich immer. In der Buchbranche erst recht.
Nachträgliche Gratulation zum gestrigen Feiertag!
Sie sind an der richtigen Position, Tanja. Welch passendes Editorial.